Funktionsgewinn II


Grenzen der Forschung In «Spektrum» hat Christian Drosten vor einigen Wochen dafür plädiert, auch in Zukunft Funktionsgewinn-Forschung an Krankheitserregern zu betreiben. Hier lege ich dar, warum ich der entgegengesetzten Meinung bin.

deepai.org

Etwas Vorgeschichte

Dieser Beitrag trägt den Titel «Funktionsgewinn II», weil ich bereits in der Freitag-Community am 6. Februar 2022 einen Beitrag mit dem Titel «Funktionsgewinn» veröffentlicht hatte, der ähnliche Fragen diskutierte und ebenfalls Bezug zu Herrn Drosten hatte. Das Schicksal dieses Beitrags war einer der Gründe, derentwegen ich mittlerweile ein eigenes Blog betreibe. Der Beitrag verschwand, wurde kurz wieder hochgeschaltet, verschwand wieder und wurde erst einige Tage danach, dann aber endgültig, wiederhergestellt. All das geschah, ohne dass die Community-Redaktion es für nötig hielt, in dieser Sache mit mir zu kommunizieren. Ein Verstoß gegen Richtlinien der Community lag nicht vor.

Ich habe schrittweise selbst herausbekommen, was der Grund war. Am 9. Februar 2022 habe ich auch mit Herrn Drosten per E-Mail in Bezug auf eine technische Frage kommuniziert, dabei erst einmal eine Antwort erhalten, später aber weder die versprochenen Gen-Sequenzen zu einem Preprint von ihm noch eine weitere Antwort. Herr Drosten war kurz zuvor juristisch gegen Roland Wiesendanger vorgegangen, der ihm in Interviews für den «Cicero» und die «NZZ» unlauteres Verhalten vorgeworfen hatte. Mittelbar betraf das auch den «Cicero», weil Drosten die Enfernung von zehn Passagen aus dem Interview verlangte. Die Rechtsabteilung oder Redaktion des «Freitag» hatte vermutlich Bedenken, dass Drosten auch gegen mich und dann mittelbar gegen den «Freitag» vorgehen könnte. Dazu kam es nicht.

Die Klage Drostens gegen Wiesendanger wurde vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Das Urteil vom 14.3.2022 ist im vollen Wortlaut veröffentlicht worden. In fünf Punkten erhielt Drosten Recht, in anderen fünf Punkten wurde seine Klage zurückgewiesen. Das Gericht legte die Verfahrenskosten zu gleichen Teilen Drosten und Wiesendanger auf. Der wichtigste Punkt, in dem Drosten Recht bekam, bezog sich auf die Aussage Wiesendangers, Drosten «habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht». Wiesendanger wurde untersagt, diese Aussage zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

Der wichtigste Punkt, in dem Wiesendanger Recht bekam, bezog sich auf die Aussage, Drosten habe sich an einer „Desinformationskampagne“ beteiligt und „Unwahrheiten“ verbreitet. Das Gericht führte dazu aus: » Beide Begriffe werden im Kontext des vom Antragsgegner kritisierten Briefes in T. L. (Anlage Ast 7) verwendet, den auch der Antragsteller [Drosten] unterzeichnet hat. In diesem wird die These einer Laborherkunft des Virus, die auch der Antragsgegner vertritt, als “misinformation“ und „conspiracy theorie(s)“ kritisiert, so dass sich die vom Antragsgegner verwendeten Begriffe „Desinformationskampagne“ und „Unwahrheiten“ als „Gegenschlag“ darstellen, bei dem die Wertung im Vordergrund steht, der Antragsteller vertrete wissenschaftlich unrichtige Theorien.»

Indes lässt sich auch der Punkt einer Irreführung der Öffentlichkeit hier diskutieren, weil der Arm des Langerichts Hamburg nicht bis in die Schweiz reicht. Dementsprechend sah die «NZZ» keine Veranlassung, an ihrer Veröffentlichung etwas zu ändern. Dort heißt es von Wiesendangers Seite: “Ja, so etwas hat es vermutlich noch nie gegeben, dass eine Gruppe von mehr als zwanzig Vertretern eines Fachgebiets, nämlich der Virologie, die Öffentlichkeit derart in die Irre führt. Mitunterzeichner dieser Stellungnahme war ja auch Christian Drosten – wider besseres Wissen übrigens. Denn Drosten nahm nachweislich an der Telefonkonferenz vom 1. Februar 2020 mit Anthony Fauci teil.” In der Telefonkonferenz war die Laborhypothese unter Experten des Fachgebiets als möglich diskutiert worden, die Drosten mit 26 anderen Wissenschaftlern in «The Lancet» am 19. Februar als Verschwörungstheorie bezeichnete. Der Leser oder die Leserin möge selbst entscheiden, ob er/sie dem Landgericht Hamburg in der Ansicht folgt, dies sei keine Irreführung der Öffentlichkeit gewesen. Dazu kann man auch Punkt 3 der Urteilsbegründung mit dem Text in «The Lancet» vergleichen, auf den sich Wiesendanger bezog.

Inzwischen sieht Drosten die Sache tatsächlich anders als er am 19. Februar 2020 behauptete. In seinem neuen Artikel in «Spektrum» schreibt er: «Gleichwohl ist die Laborhypothese nicht auszuschließen, denn die technischen Möglichkeiten dafür bestehen.»

Der Fall Peter Daszak

Aus alphabetischen Gründen findet sich Drosten in der Autorenliste des Lancet-Artikels in direkter Nachbarschaft von Peter Daszak. Dessen Rolle bei der Entstehung des Artikels führte sehr bald zu Problemen. Der letzte Satz des Artikels lautete: «Wir erklären, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.» Die Readktion von «The Lancet» wurde sehr bald darauf hingewiesen, dass das zumindest bei Daszak falsch sei. Die Redaktion fragte daraufhin alle Autoren noch einmal diesbezüglich an und veröffentlichte ihrerseits am 26. Juni 2020 eine Zusatz. Die lange Erklärung Daszaks, welche die Redaktion damals erhalten hatte, ist am Ende dieses Beitrags dokumentiert.

Daszak selbst war 2016 in Zusammenarbeit mit den chinesischen Wissenschaftlern am Wuhan Institute of Virology (WIV) an einer Funktionsverlust-Studie beteiligt gewesen, in der aus einem SARS-Cov-Virus mit gentechnischen Methoden ein Gen (genauer: open reading frame) entfernt wurde. Das Virus vermehrte sich danach in Zellkulturen noch genauso effizient, es gab aber Hinweise, dass die Interferon-Produktion gestört war, wenn das Gen nocht vorhanden war. Interferone bilden die erste Verteidigungslinie des Immunsystems.

Die Studie von 2016 hatte Daszak zusammen mit Zhengli Shi veröffentlicht. Ihm (und wohl auch Drosten) muss bekannt gewesen sein, dass Shi ihrerseits 2015 Koautorin einer weit und kontrovers diskutierten Studie zum Funktionsgewinn von SARS-Cov-Viren in «Nature» gewesen war. In dieser Studie war ein künstliches SARS1-Virus aus Teilen verschiedener Viren zusammengesetzt worden. Dazu wurde in das eigentliche SARS1-Virus ein anderes Spike-Protein aus einem Coronavirus wild lebender Fledermäusen eingeführt. Das neue Mischvirus konnte daraufhin an menschliche Zellen andocken und in sie eindringen.

Daszak selbst hatte am 27. März 2018 einen Antrag «DEFUSE» auf Forschungsmittel zur gemeinsamen Funktionsgewinn(Gain of function, GoF)-Forschung mit dem WIV an die DARPA eingereicht. Die DARPA (Defense Advanced Research Projects Agency) ist eine Forschungs- und Entwicklungsbehörde des US-Verteidigungsministeriums. In diesem Antrag
heißt es: «Wir werden alle SARS-CoV-S-Gensequenzen auf angemessen konservierte proteolytische Spaltstellen in S2 [Spike-Protein] und auf das Vorhandensein potenzieller Furin-Spaltstellen analysieren. SARS-CoV mit Fehlern in der proteolytischen Spaltung kann durch exogenes Trypsin aktiviert werden oder Cathepsin L. An Stellen, an denen eindeutige Fehlpaarungen auftreten, werden wir geeignete, für den Menschen spezifische Spaltungsstellen einfügen und das Wachstumspotenzial in Vero-Zell- und HAE-Kulturen bewerten.» Die entscheidende zusätzliche Funktion, die SARS-Cov2 im Vergleich zur SARS-Cov pandemierelevant gemacht hat, ist eine Furin-Spaltstelle.

Das Projekt bekam keine Fördermittel zugesprochen. Das muss nicht unbedingt etwas bedeuten. Ich selbst habe schon viele Projekte mit Grundmitteln durchgeführt, für die Förderanträge nicht erfolgreich waren.

Die Laborhypothese zu SARS-Cov2

In seinem «Spektrum»-Artikel schließt Drosten die Laborhypothese nicht mehr aus, bezeichnet aber weiterhin die zoonotische Hypothese (tierischer Ursprung) als wahrscheinlicher. Er bezieht sich dabei auf einen Bericht der
Scientific Advisory Group for the Origins of Novel Pathogen (SAGO) der WHO. In diesem Bericht findet sich gleich anfangs der folgende Absatz:
“Es ist wichtig zu beachten, dass SAGO bei der Erstellung dieses Berichts keinen Zugriff auf die Original-Rohdaten aus irgendeiner Quelle hatte. SAGO und WHO haben Mitgliedstaaten, einschließlich der Regierungen von China, Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, um weitere Informationen gebeten. Angefragt wurden Informationen, um kritische Unbekannte zu klären, die nach der Veröffentlichung des WHO-China-Berichts vom März 2021 und des SAGO-Berichts 2022 verblieben waren sowie Daten, die zur Erstellung von Regierungsberichten verwendet wurden. Zum Zeitpunkt der Niederschrift war jedoch noch nicht die gesamte erforderliche Information an die WHO übermittelt worden.” Dieser Bericht wurde am 27. Juni 2025 veröffentlicht.

Drosten, der diese Sachlage kennt, schreibt in «Spektrum»:
“Öffentlich nachvollziehbare Daten weisen nach heutigem Stand übereinstimmend in Richtung eines natürlichen Ursprungs der Pandemie.” So kannt man das natürlich auch sagen. Es verschweigt nur einen wichtigen Aspekt.

Aus einer Antwort von Shi auf eine Anfrage des Wissenschaftsmagazins «Science» war schon länger bekannt, dass am WIV die Forschung an SARS-Cov-Viren unter unter BSL-2 und BSL-3-Bedingungen durchgeführt wurden. Der strengste Sicherheitsstandard ist BSL-4. Ich persönlich kann BSL-2 einschätzen, weil meine Kooperationspartner solche Labore betreiben und weil ein Teil meiner Mitarbeiter in BSL-2-Laboren gewisse Experimente durchführt. Aus meiner Sicht ist BSL-2 kein ausreichender Schutz für die Arbeit mit potentiell für Menschen akut hochgefährlichen Pathogenen. Diese Sicht entspricht auch derjenigen, die in der Forschung in den USA gilt. «BSL-2-Labore werden für die Untersuchung von moderat gefährlichen infektiösen Erregern oder Toxinen verwendet, die eine moderate Gefahr darstellen, wenn sie versehentlich eingeatmet, geschluckt oder der Haut ausgesetzt werden.»

Drosten schreibt in seinem neuen Artikel zur geringeren Wahrscheinlichkeit der Laborhypothese gegenüber der zoonotischen, wenn es freilich neue Erkenntnisse geben würde: «Dann verlören einige der derzeit validesten Studien zum natürlichen Ursprung an Überzeugungskraft, denn sie gehen von der Grundlage aus, dass die ersten menschlichen Fälle nicht lange vor dem November 2019 auftraten.” In dieser Hinsicht erscheint mir interessant, dass
die Datenbank des Wuhan Institute of Virology (WIV) zu Coronaviren zoonotischen Ursprungs, die etwa 22.000 Virussequenzen enthielt, am 12. September 2019 für die Öffentlichkeit unzugänglich gemacht wurde. Sie ist seitdem nicht wieder on-line gegangen.

Wie sicher ist Forschung an Pathogenen?

Drosten schreibt: “Und jene GoF-Arbeiten, die tatsächlich mit Risiken einhergehen, etwa bei der Erforschung von Krankheitserregern, finden unter aufwändigen technischen und biologischen Sicherheitsmaßnahmen statt, damit es eben nicht gefährlich wird.” Dem widerspricht die Erfahrung mit Arbeiten an unveränderten SARS-Cov-Erregern. Ein WHO-Bericht vom 30.4.2004 beschrieb einen SARS-Cov-Ausbruch in China. Am 19. April 2004 verstarb die Mutter einer Postdoktorandin des National Institute of Virology Laboratory (NIVL) in Beijing an einem SARS-Coronavirus. Die Postdoktorandin hatte vom 7. bis zum 22. März im NIVL mit infektiösen SARS-Cov-Viren gearbeitet und war auch selbst erkrankt. Zu diesen Vorfällen gab es nie einen Abschlussbericht der WHO. Diese mangelnde Transparenz halte ich für problematisch. Sie führt dazu, dass aus solchen Vorfällen nicht gelernt wird.

Natürlich kann man argumentieren, dass nach einem Laborunfall die Sicherheitsanforderungen verschärft werden. So war das NIVL auch am 23. April 2004 erst einmal geschlossen worden, nachdem am 22. April klar geworden war, was vermutlich geschehen war. Daraus schließen zu wollen, dass fortan derartige Forschung risikofrei gwesen sei, halte ich für naiv. Aus jedem Reaktorunfall wurde gelernt. Dennoch kam es nach mehrere kleineren Unfälle mit Forschungsreaktoren zur Kernschmelze in Tschernobyl und nach Tschernobyl kam es zur Kernschmelze in Fukushima.

Gleichwohl gebe ich Drosten recht, wenn er schreibt: «Die größten Entdeckungen in der Grundlagenforschung wären ohne Gentechnik an Krankheitserregern undenkbar gewesen. Das gilt für die »Genschere« CRISPR-Cas ebenso wie für Corona-Impfstoffe oder Hepatitis-C-Medikamente. Eine methodische Leittechnologie, die seit Jahrzehnten praktiziert und kontinuierlich fortentwickelt wurde, werden wir nicht aufgeben, bloß weil ein Stimmungsumschwung in den USA eine neue Wissenschaftsfeindlichkeit erzeugt.” Das Risiko von vielen gentechnischen Experimenten mit Krankheitserregern ist abschätzbar und wenn es bekannte hochgefährliche Erreger sind, wird mindestens auf BSL-3-Niveau gearbeitet und die Forscher wissen, wie gefährlich es ist und schützen sich im Eigeninteresse.

Bei GoF-Forschung ist das jedoch nicht so. Es ist vorher prinzipiell unbekannt, wie gefährlich das sein kann, was man dabei erschafft. Der Begriff «Frankenstein»-Forschung ist aus meiner Sicht nicht einmal polemisch.

Drosten versucht in diesem Zusammenhang, die Deutungshoheit für sich und seinesgleichen zu reklamieren. Er schreibt: “Ohne Respekt vor Fachexpertise führen wir eine reine Meinungsdiskussion, die die zerstörerischen Unschärfen im Denken und Sprechen nur vergrößert.” Es tut mir leid aber diesen Respekt vor Drosten habe ich durch den Brief an Lancet verloren. Man verliert Vertrauen, wenn man so etwas tut. Ich halte Drostens Aussage auch unabhängig davon für arrogant. Fachexpertise muss ein Aspekt dieser Diskussion sein. Weil Fachleute aber auch Eigeninteresse haben, muss diese Expertise von Nichtfachleuten (wie etwa Wiesendanger) hinterfragt werden können.

Drosten führt weiter aus: “Brauchen wir solche Forschungsprojekte? [GoF an Krankheitserregern] Keine Frage: Wenn es darum geht, die Achillesferse eines Virus zu entdecken, einen molekularen Angriffspunkt, gegen den wir ein Medikament entwickeln können, dann überwiegt der Nutzen das Risiko.” Das bestreite ich. Unabhängig davon, ob die Laborhypothese oder die zoonotische Hypothese zutrifft, kann man das Risiko abschätzen. Wie Drosten selbst sagt, kann die Laborhypothese nicht sicher ausgeschlossen werden. Die 7.1 Millionen Sterbefälle, welche die WHO Covid-19 zuschreibt, beziffern ein Mindestrisiko von GoF-Forschung an Krankheitserregern. Der hypothetische Nutzen wiegt aus meiner Sicht dieses Risiko nicht annähernd auf.

Fazit

Zum Abschluss seines Artikels in «Spektrum» stellt Drosten die Fragen: “Was ist Erkenntnis wert? Wo wollen wir die Grenzen des Wissens ziehen? Gibt es Dinge, die wir nicht wissen müssen oder wollen? Wie stehen sich Erkenntnisfortschritt und Risiko gegenüber?” Er schreibt, dass diese Fragen breit diskutiert werden müssen.

Darin sind wir uns einig. Dieser Beitrag ist eine Wortmeldung in dieser notwendigen Diskussion. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Erklärung Peter Daszaks zu Interessenkonflikten bezüglich des Artikels in «The Lancet»

Die Vergütung von PD erfolgt ausschließlich in Form eines Gehalts von EcoHealth Alliance, einer gemeinnützigen Organisation nach 501(c)(3). EcoHealth Alliance hat es sich zur Aufgabe gemacht, wissenschaftlich fundierte Lösungen zur Verhinderung von Pandemien und zur Förderung des Naturschutzes zu entwickeln. Die Finanzierung für diese Arbeit stammt von einer Reihe von US-Regierungsstellen und nichtstaatlichen Quellen. Alle bisherigen und aktuellen Geldgeber werden öffentlich aufgeführt, und es werden jährlich vollständige Finanzaufzeichnungen eingereicht und veröffentlicht. Die Arbeit von EcoHealth Alliance in China wurde zuvor von den US-amerikanischen National Institutes of Health (NIH) und der United States Agency for International Development (USAID) finanziert. Weder PD noch EcoHealth Alliance haben Finanzmittel von der Volksrepublik China erhalten.

PD trat dem gemeinsamen globalen WHO-China-Studienprojekt über die tierischen Ursprünge von SARS-CoV-2 Ende 2020 bei und ist derzeit Mitglied. Gemäß den WHO-Regeln wird diese Arbeit als unabhängiger Experte in privater Eigenschaft und nicht als EcoHealth Alliance-Mitarbeiter durchgeführt. Die Arbeit, die in dieser Studie durchgeführt wurde, wurde im März 2021 veröffentlicht.

Die Arbeit der EcoHealth Alliance in China umfasst die Zusammenarbeit mit einer Reihe von Universitäten und staatlichen Gesundheits- und Umweltorganisationen, die alle in früheren Veröffentlichungen aufgeführt sind, von denen drei im Rahmen von EcoHealth Alliance-Zuschüssen oder Kooperationsvereinbarungen von US-Bundesbehörden finanziert wurden, wie vom NIH öffentlich berichtet. Die Arbeit der EcoHealth Alliance in China ist derzeit nicht finanziert. Alle von der Bundesregierung finanzierten Subunternehmer werden im Voraus von den jeweiligen US-Bundesbehörden bewertet und genehmigt, und alle Finanzierungsquellen werden in wissenschaftlichen Publikationen angemessen anerkannt. Die Arbeit der EcoHealth Alliance in China beinhaltet die Bewertung des Risikos eines viralen Überspringens über die Schnittstelle zwischen Wildtieren, Nutztieren und Menschen und umfasst Verhaltens- und serologische Untersuchungen an Menschen sowie ökologische und virologische Analysen an Tieren. Diese Arbeit umfasst die Identifizierung von viralen Sequenzen in Fledermausproben und hat zur Isolierung von drei Fledermaus-SARS-verwandten Coronaviren geführt, die nun als Reagenzien zur Prüfung von Therapeutika und Impfstoffen verwendet werden.

Sie umfasst auch die Herstellung einer geringen Anzahl rekombinanter Fledermaus-Coronaviren, um die Zellinfektion und andere Eigenschaften von Fledermaus-Coronaviren zu analysieren, für die nur die genetischen Sequenzen verfügbar sind. Die NIH hat die geplante Arbeit mit dem rekombinanten Virus geprüft und befand, dass sie die Kriterien nicht erfüllt, die eine weitere spezifische Prüfung durch das P3CO-Komitee (Potential Pandemic Pathogen Care and Oversight) rechtfertigen würden. Alle Arbeiten der EcoHealth Alliance werden von den zuständigen Forschungsethikkomitees, dem Institutional Animal Care and Use Committee, den Institutional Review Boards für biomedizinische Forschung mit menschlichen Probanden, den P3CO-Aufsichtsverwaltern und den Biosafety-Komitees überprüft und genehmigt, wie in allen relevanten Veröffentlichungen aufgeführt.

[Hervorhebung izitiwab]


17 Antworten zu “Funktionsgewinn II”

  1. Danke, dass Sie sich die Muehe gemacht haben und natuerlich fuer Ihre Informationen und Analyse.

    Da bin ich ganz Ihrer Meinung, man sollte dieses Risiko, das GoF mit sich bringt ausschliessen. Nicht zuletzt, weil sich dies das Militaer zunutze machen koennte oder Bioterroristen.

    • Ist die KI nicht eine ähnliche Entwicklung?
      Ende nicht absehbar, schwer steuerbar, Benutzung durch Militär, Terroristen, Spekulanten ….
      Durchgriff bis in alle private Bereiche, kaum zu stoppen, wenn durch Vernetzung viele Bereiche davon abhängig sind.
      Also quasi systemrelevant.

      Gewinn muß generiert werden, wieviel Skrupel wird man sich noch gönnen?

        • Das Wort «Machtübernahme» bereitet mir noch Kopfzerbrechen. Ich glaube, bei Vielen wird es noch nicht ganz verstanden.
          Es versteht sich eher darunter, «JEMAND» übernimmt die Macht und stellt den Kanzler.
          Manche stellen sich das bildlich vor und erkennen so die Tragweite nicht.
          Ich suche auch noch nach einer passenden Bezeichnung.

          Ich sehe die Entwicklung als schleichenden Prozess der Abhängigkeit und Delegierung von Entscheidungen.
          Der Prozess ist nach meiner Meinung nicht mehr zu stoppen, auch eine Regulierung beinhaltet Gefahrenpotential bzw Manipulierung.
          Politiker sehen ein Geschäft für die Wirtschaft, aber die Tragweite haben nur wenige auf dem Schirm.

          • Yo, aber der Geist ist nunmal aus der Flasche. Der wird sich auch nicht mehr einfangen lassen.

            Zumal man es auch fuer nuetzliche Sachen nutzen kann. Z.B. Kommentare und Artikel nach Stil,Information, Sachlich- und Glaubwuerdigkeit durchchecken 🤣

          • @Albatros

            «Der Prozess ist nach meiner Meinung nicht mehr zu stoppen»

            Das sehe ich auch so. Die beste Strategie ist immer noch, KI so gut wie möglich zu verstehen, die Grenzen abzuschätzen und zu versuchen, dort die Kontrolle zu behalten, wo das geht.

            Und wie @nera sagt, es hat ja auch gute Seiten. Ich kann jetzt in der Wissenschaft Dinge machen, die ich vor noch einem Jahr nicht machen konnte, geschweige denn, vor fünf Jahren. Man kann viel Unsinn mit KI anrichten, sie kann als Werkzeug aber auch sehr nützlich sein.

            • Die Frage ist, was überwiegt.
              Wieviel sind wir bereit zu bezahlen für eine nützliche Anwendung?
              Ich meine nicht monetär.
              Werden wir in Zukunft häufiger mit einer KI kommunizieren statt mit Menschen?
              Wird das Verhältnis zu einer persönlichen KI enger als mit Nachbarn, Freunden und Kollegen?
              Wie beeinflußt mich eine KI?

              Werde ich diese Effekte noch bemerken?

              «Ich kann mehr machen als früher…»
              Ja, ich denke aber sehr breit gefächert und in die zukünftige Entwicklung. In Anbetracht dessen, könnte ich auf die Vorteile auch verzichten.
              Nicht alles das mit Vorteile verschafft halte ich gesellschaftlich für von Vorteil.
              Alleine die vielen notwendigen neuen Regeln werden uns übermäßig beschäftigen.
              Zum Beispiel im juristischen Bereich.
              Das Urheberrecht.
              Patentrecht.

              Kommuniziere ich mit einer lebenden Person oder einer KI? Wer hat die Aussage getroffen?
              Benötigt man noch Journalisten?
              Wer bekommt den Preis verliehen, die KI oder ein Mensch?
              Spielfilme mit verstorbenen Schauspielern ist schon ein Thema bezüglich dem Urheberrecht bzw dem Recht auf das eigene «Bild».

              Der Einsatz in Altenheimen ermöglicht die Reduzierung des Personals. Die Alten werden mit ihrer KI sprechen. Fragen der Kinder kann man ebenso maschinell erledigen lassen.

              Mir fallen da viele Einsatzgebiete ein wie die KI die Menschen an der Leine führt.

              • «Werden wir in Zukunft häufiger mit einer KI kommunizieren statt mit Menschen?»

                Ich fürchte, ja. Der KI-Chatbot hat immer Zeit.

                «Benötigt man noch Journalisten?»

                Das wird wie in vielen intellektuellen Berufen sein. Die besten benötigt man schon noch. Aber benötigt man noch mittelmässige Journalisten?

                «Fragen der Kinder kann man ebenso maschinell erledigen lassen.»

                Diese dystopische Idee hatten Sie nicht als Erster.

              • «Der Einsatz in Altenheimen ermöglicht die Reduzierung des Personals.»

                Eher mildert zumindest den defizitären aktuellen Zustand, dass bei dem vorhandenen Personal (oft) nicht mehr genügend Zeit vorhanden ist.

                Es gibt aber durchaus positive Entwicklungen, wo man es den Erwachsenen Menschen selbst überlassen kann/sollte, wie sie KI im Alltag nutzen, siehe hier (wurde auch in 3Sat Nano behandelt):

                https://www.hessenschau.de/gesellschaft/korbach-wie-roboter-leo-das-leben-im-pflegeheim-veraendert-v1,ki-roboter-korbach-seniorenheim-100.html

                ‚Mehrgewinn‘ im Sinne qualitativer Verbesserung von Wissensstand (und schnellere Aneignung) bleibt hauptsächlich denen vorbehalten, die die neuen Tools dementsprechend sinnvoll nutzen werden/können.

                Aber das ist nicht neu und auch längst bei der Nutzung anderer Techniken zu beobachten, siehe Smartphone, wo sich also diese Tendenzen zeigen.

                Generell müssen Kinder allerdings davor ‚geschützt‘ werden, also zu früh auf den süchtig machenden Ablenkungsmarkt der werbegetriebenen Medien zu treffen, was ja erkannt und rigoros in einzelnen Staaten bereits umgesetzt wird. Denn die KIs sollten möglichst nicht auch noch für manipulative Zwecke benutzt werden können.

                Aber solange diese monopolistischen Konzerne mit wenigen Eigentümern KIs als ‚Mittel zum Zweck‘ dienen können, wird es ohne öffentliche/staatlich regulierte Eingriffe keine ‚Neutralität‘ geben. Jedenfalls keine, die der Öffentlichkeit zur Regulierung und Kontrolle unterliegt.

              • @Albatros
                >>>Mir fallen da viele Einsatzgebiete ein wie die KI die Menschen an der Leine führt.<<<

                Mir auch. Leider auch viele, wo der Mensch nicht NUR an der Leine geführt wird.

                Deswegen sollte man auch unbedingt über ein NEUES Gesellschaftmodell nachdenken.

                Denn unter dem jetzigen ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

                Das wird sich LEIDER auch nicht ändern KÖNNEN.

        • «…so wird man gar nicht mehr abschalten können»

          scheint mir so sicher* wie das Amen in der Kirche oder die ukrainische Grußformel bei gewissen Anlässen.

          der Astronaut Bowman im Film «2001, Odyssee im Weltraum» konnte noch, ganz knapp.
          Aber der Weg ist vorgezeichnet.

          *wirklich todsicher ist in der Zukunft natürlich gar nichts ausser eben….bis jetzt!

  2. «weil sich dies das Militaer zunutze machen koennte»

    Ein Antrag an eine militärische Forschunsgeinrichtung, in dem es vorgeblich darum geht, ein potentielles Risiko auszuschliessen, indem aber genau dieses Risiko realisiert werden soll, ist ja auch nicht wirklich auf Risikoverminderung gerichtet.

    • Was gemacht werden kann wird in der Mehrheit auch gemacht.
      Beschwichtigungen haben da eine geringe Halbwertszeit.
      Als ob es unabänderliche Abläufe wären.
      Die Werbetrommel läuft, die positiven Aspekte werden hervorgehoben, die negativen relativiert.

      Beim Schuhkauf war es ein Fortschritt, davor die Füße zu röntgen um die Paßform zu kontrollieren. Hatte eigentlich auch Nutzen.

  3. @izi

    Sie haben dem etwas klischeehaft anmutenden Wahnwitzigen Typen da oben der etwas in das rote Riesenpeplomer zu injizieren scheint, absichtlich ein bisschen was von Ihrer eigenen Physiognomie eingeimpft, stimmt’s?

    Wie gut dass Klischess manchmal unzutreffend sind.

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