Ethik, Recht und Politik


Die neue Ära der Gewalt Menschen und Staaten können stärker sein als andere Menschen und Staaten. Zivilisation bedeutet, dass nicht in jedem Fall der Stärkere seine Interessen vollständig durchsetzt. Die Barrieren gegen eine solche Absolutherrschaft der Stärkeren sind die Ethik und das aus der Ethik abgeleitete Recht. Gegenwärtig durchleben wir einen Verfall dieser Barrieren und ein Versagen der Politik als Kunst des Interessenausgleichs.

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Ethik

Tiere benötigen keine formalisierte Ethik; zumindest ist uns nicht bekannt, dass selbst intelligente und soziale Arten eine solche besitzen. Vom Menschen hingegen wissen wir, dass er in der Lage ist, seine Handlungen zu reflektieren und über die längerfristigen Ergebnisse dieser Handlungen nachzudenken. Auch haben die meisten Menschen einen gewissen Drang zum Altruismus, also dazu, auch die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen. Das Fehlen dieses Drangs gilt als pathologisch.

Aus all dem resultiert das Bedürfnis nach einer Ethik, die uns in allgemeinen Begriffen sagt, wie wir uns verhalten sollen. Grob kann man zwei Grundtypen der Ethik unterscheiden, die Gesinnungsethik und die Verantwortungsethik. Von diesen beiden ist – aus meiner Sicht – die Gesinnungsethik ichbezogen und die Verantwortungsethik gemeinschaftsbezogen.

Die Gesinnungsethik setzt absolute Maßstäbe, wie ich mich verhalten soll, unabhängig davon, zu welchen Ergebnissen das führt. Sie ist sehr populär, weil das erstens bequemer ist, als über mögliche Folgen nachzudenken, und man sich zweitens gut fühlen kann, sofern man auch nur die Disziplin hat, sich an einen Satz einfacher Regeln zu halten. Das Problem der Gesinnungsethik lässt sich mit der populären Wendung beschreiben, dass gut gemeint noch nicht gut gemacht ist. Das Handeln eines Gesinnungsethikers kann im Extremfall katastrophale Folgen für andere haben, ohne dass dieser sich im Rahmen seines ethischen Systems Vorwürfe machen müsste.

Die Verantwortungsethik stellt die Frage, wie ich handeln muss, damit das Ergebnis dieser Handlungen berechtigten Interessen anderer Rechnung trägt. Ihr Problem resultiert daraus, dass ich eine Vorhersage über die Folgen meiner Handlung treffen muss. Erstens könnte ich nun dazu neigen, es mir bequem zu machen, indem ich die Unsicherheit der Vorhersage nutze. In diesem Fall wirkt Verantwortungsethik laxer als Gesinnungsethik, die mich ohne Interpretationsspielraum verpflichtet. Zweitens kann sich meine Vorhersage im Nachhinein als falsch herausstellen. Auch dann war gut gemeint wieder nicht gut gemacht. Der Verantwortungsethiker muss etwas robuster sein, weil die Verantwortung für einen unguten Ausgang bei ihm liegt, während der Gesinnungsethiker diese Verantwortung von sich weisen kann – er hat ja in seinem System richtig gehandelt.

Es liegt allerdings auch auf der Hand, dass Verantwortungsethik für die Gesellschaft zu besseren Ergebnissen führen wird, solange die Vorhersagefähigkeit über das Ergebnis von Handlungen besser ist als reiner Zufall. Je komplexer das Geschehen wird, desto kleiner wird allerdings der Vorteil der Verantwortungsethik. Und ohnehin kommt er nur zum Tragen, wenn die mächtigen Akteure sich ethisch gebunden fühlen.

Recht

Bereits soziale Lebewesen und Gemeinschaften verschiedener Tierarten in einem gemeinsamen Lebensraum bauen de facto Machtsysteme auf. Umso mehr der Mensch. Es besteht die Gefahr, dass an der Spitze der Machtpyramide diejenigen landen, die sich am wenigsten an Ethik gebunden fühlen, weil ihnen im Kampf um die Macht mehr Spielzüge zur Verfügung stehen. Man kann Machiavellis «Il Principe» in diesem Sinne lesen. Es ist auch immer wieder vorgekommen, dass besonders ruchlose Personen es an die Spitze geschafft haben. Das ist aber nicht immer der Fall. Es ist nicht einmal die Regel.

Es gibt zwei Mechanismen, welche das Machtsystem an das ethische System ankoppeln. Erstens ist jedes Individuum in einer großen Gemeinschaft viel schwächer als alle anderen zusammengenommen. Das gilt in der Regel sogar unter Staaten für jeden individuellen Staat. Die Macht eines Individuums beruht daher immer darauf, dass es Verbündete in der Gesellschaft hat. Verbündete findet aber nur jemand, dem ein gewisses Vertrauen entgegengebracht werden kann. Wenn ich mit jemandem ein Bündnis eingehe, erwarte ich, dass dessen zukünftige Handlungen für meine Interessen (einschließlich meiner ethischen Interessen) im Mittel förderlich sind. Eine solche Vorhersage kann ich eigentlich nur treffen, wenn ich eine Vortsellung vom Wertesystem dieser Person habe, also von seiner ethischen Grundhaltung.

Zweitens sind größere und komplexere Gemeinschaften nur dann stabil, wenn die Ethik bis zu einem gewissen Grade formalisiert und die ethische Gebundenheit von Individuen durchsetzbar ist. Dazu dient das Recht. Aus dem ethischen Satz: «Du sollst nicht töten.» folgt der Rechtsgrundsatz, dass Mord bestraft wird. In primitiven Gesellschaftsstrukturen regeln das Gruppen untereinander, zum Beispiel durch Blutrache. Dieses Verfahren führt leicht zur Eskalation und damit zu Gewaltexzessen, die für alle von Nachteil sind. Unter anderem als Lösung dieses Problems hat sich der Staat entwickelt, der ein Gewaltmonopol beansprucht. Damit dieses Gewaltmonopol zum Vorteil der Gesellschaft ausgeübt wird, werden Gesetze geschaffen. Ethik wird verrechtlicht. Diese Verrechtlichung ist ihrerseits ein komplexes Problem, dessen Schwierigkeit sich vergrößert, wenn eine Gesellschaft komplexer und heterogener wird.

Verrechtlichung der Ethik

Schauen wir uns das Problem mit dem einfachen Satz an: «Du sollst nicht töten.» Dieser Satz ist vermutlich diejenige ethische Festlegung, an deren Universalität über alle (gegenwärtigen) Kulturen hinweg am wenigsten Zweifel besteht. Und doch ist schon hier die Verrechtlichung kompliziert.

Setzen wir diesen Satz absolut ins Recht um, ist ein Mörder zwar im Unrecht, aber wenn ich einen Mord verhindere, indem ich den potentiellen Mörder töte, bin auch ich im Unrecht. Das gilt selbst dann noch, wenn ich den Tod vieler Menschen durch Notwehr verhindere. Nun sollte ein echter Gesinnungsethiker zwar auch (tödliche) Notwehr ablehnen, ein Verantwortungsethiker jedoch nicht. Intuitiv geben die meisten Menschen in dieser Frage der Verantwortungsethik recht. Notwehr muss straffrei bleiben, auch wenn sie tödlich geendet hat, sofern sie angemessen war (also eine Tötung abgewendet hat).

Ich habe das Beispiel absichtlich so formuliert, dass Notwehr nicht nur den Selbstschutz sondern auch den Schutz anderer einschließt. Das ist in § 32 StGB in Deutschland auch so geregelt. Es hat eine Weiterung, wenn wir die Frage von Krieg und Frieden und den Satz «Soldaten sind Mörder» betrachten. Der Staat stellt die ethisch verwerfliche Tötung anderer Menschen nämlich auch dann straffrei, wenn sie der Abwehr eines militärischen Angriffs auf das eigene Territorium oder auf das Territorium eines anderen Staates (kollektive Selbstverteidigung) dient.

Persönlich befürworte ich das auch. Würde man das anders handhaben, so könnte jeder andere gewaltbereite Staat den eigenen Staat beliebig erpressen oder sich sogar einverleiben. Da es keinen internationalen Akteur mit einem Gewaltmonopol (Superstaat) gibt, müssen Staaten individuell oder in Bündnissen zur Wahrung ihrer Interessen gewaltbereit sein. Ob man im Falle eines jeden Angriffs einen Verteidigungskrieg führen und es bei einer jeden Erpressung auf einen solchen Angriff ankommen lassen sollte, erörtere ich weiter unten.

Die Verrechtlichung der Ethik ist nicht nur deswegen problematisch, weil klare ethische Grundsätze relativiert werden müssen, um ein komplexes Geschehen zu erfassen, wodurch das Recht mit der Gesinnungsethik in Konflikt geraten muss. Sie ist auch deshalb problematisch, weil mit steigender Komplexität der Gesellschaft auch die Komplexität des Rechts steigen muss, bis dieses unpraktikabel wird oder wegen seiner notwendigen Inkonsistenz an Zuverlässigkeit verliert. Mir scheint, wir haben den Zenith hier schon geraume Zeit überschritten. Gerichtsentscheidungen sind in sehr vielen Fällen nicht mehr vorhersagbar, selbst wenn man die Gesetze kennt und sie fallen in sehr vielen Fällen nicht in nützlicher Frist. Die immer noch fortschreitende Verrechtlichung der Ethik ist keine Problemlösung mehr. Sie ist selbst zum Problem geworden.

Völkerrecht

Das Fehlen eines überstaatlichen Akteurs mit einem Gewaltmonopol führt dazu, dass Völkerrecht und nationales Recht völlig verschiedene Dinge sind. Dieser Aspekt gerät in öffentlichen Diskussionen häufig außer Blick. Innerhalb eines Nationalstaats kann man sich zumeist darauf verlassen, dass ein gefasster und überführter Mörder auch bestraft wird und dass das Strafmaß demjenigen in vergleichbaren Fällen ähnelt. Diese Gleichheit vor dem Gesetz trägt entscheidend zu Akzeptanz des Rechts bei, die daran gebunden ist, dass die unvermeidliche Kluft zwischen Recht und Gerechtigkeit nicht zu tief wird.

Im Völkerrecht kann man sich auf eine Gleichheit vor dem Gesetz nicht verlassen. Praktisch handelt es sich um Siegerjustiz. Internationale Strafgerichte werden kaum jemalst derjenigen habhaft, die noch an der Macht sind. Persönlich bin ich deshalb gegen eine derartige Gerichtsbarkeit. Dem Argument, so würde wenigstens ein Teil der Verbrechen gesühnt, steht das Argument entgegen, dass die Existenz solcher Gerichte einer Deeskalation und einem friedlichen Machtwechsel abträglich ist. Selbst wenn man sich national oder zwischen zwei Staaten auf eine gegenseitige Amnestie einigt, könnten andere Akteure jemanden, der die Macht abgegeben hat, immer noch vor einen internationalen Gerichtshof bringen. Warum sollte er die Macht abgeben, wenn er sie möglicherweise mit stärkerer Gewalt doch noch halten könnte?

Praktisch ist Recht nur innerhalb von Nationalstaaten durchsetzbar. Selbst in stark verrechtlichten Staatenbünden wie der EU funktioniert es schon nicht mehr, wie wir kürzlich am Fall eines per EU-Haftbefehl von Deutschland gesuchten ukrainischen Staatsbürgers sehen konnten, der in Polen auf freien Fuß gesetzt wurde und aus der EU ausreisen konnte. Die Entscheidung beruhte ausdrücklich nicht auf juristischen, sondern auf politischen Argumenten.

Auch wenn völkerrechtliche Normen in nationales Recht umgesetzt werden – Deutschland ist mit einem gesonderten Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) hier international ein Vorreiter – ist es unrealistisch, dass sie gegen eine amtierende Regierung angewendet werden. In Deutschland steht dem schon das Weisungsrecht der Exekutive gegenüber der Staatsanwaltschaft entgegen. So entfaltet das VStGB Wirkung auch nur gegen ausländische Täter, die auf deutschem Boden aufgegriffen wurden. Immerhin würde das VStGB ein Vorgehen gegen Verantwortliche für einen Angriffskrieg legitimieren, wenn es hinterher zu einem grundlegenden Machtwechsel kommt, der eine Verfolgung ermöglicht. In den meisten Staaten ist nicht einmal das möglich.

Politik

Interessenausgleich findet niemals nur über das Recht statt. Auch national, wo das Recht noch einigermaßen funktioniert, ist die Verrechtlichung nicht so weit fortgeschritten, dass jeder Interessenkonflikt auf Gesetzesbasis gelöst werden könnte. Das ist auch nicht erstrebenswert oder möglich.

Im Privaten verhandelt man Kompromisse oder einigt sich auch schon mal auf einen Machtgefälle, wenn eine Person in einer Partnerschaft oder Familie grundsätzlich das letzte Wort hat. In Institutionen sind Machtgefälle (Hierarchien) sogar die Standardlösung, weil Dauerstreit vermieden werden sollte und Entscheidungen in nützlicher Frist fallen müssen. Die Übertragung dieses Prinzips auf einen Nationalstaat nennt man autoritäres Regime. Allgemeine Wahlen oder Wahlen der Führung durch repräsentative Gremien können durchaus Teil eines autoritären Systems sein. Das wesentliche Merkmal ist, dass klar geregelt ist, wer die Entscheidungen über einen Interessenausgleich letztlich trifft. Sie fallen nicht als Ergebnis eines Verhandlungsprozesses zwischen vielen Akteuren. Ein Spezialfall ist das Führerprinzip des Nationalsozialismus, in dem nur der oberste Führer gewählt wird und dieser sich auch keiner Wiederwahl stellen muss.

Wie auch immer das politische System beschaffen ist: Es wird im nationalen Rahmen einen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Gruppen suchen, der die Gesellschaft stabil hält. Es wird sich dabei auch immer auf irgendeinen ethischen Rahmen berufen. Das tut selbst Trump und sogar die Nationalsozialisten haben von sich selbst geglaubt, einer gewissen Ethik zu folgen.

Der politische Interessenausgleich wird komplizierter, wenn die Gesellschaft heterogener wird und wenn sie sich eine einem relativ schnellen Wertewandel befindet. Ersteres gilt das, weil in einer heterogenen Gesellschaft verschiedene Gruppenverschiedene ethische Vorstellungen haben. Entweder hält man sich an die Ethik der großen Mehrheit – sofern es die gibt – oder man müsste schon bei der Verrechtlichung einen Kompromiss zwischen verschiedenen ethischen Vorstellungen finden. In der Praxis westlicher Staaten setzt die Mehrheit innerhalb der politischen Klasse ihre ethischen Vorstellungen durch. Das destabilisiert das System, wenn die Macht zwischen Lagern mit deutlich verschiedenen ethischen Vorstellungen wechselt, wie wir es gerade in den USA erleben.

Diese Machtwechsel zwischen Lagern mit fundamental verschiedenen Wertesystemen sind wiederum eine Konsequenz eines schnellen Wertewandels der Gesellschaft. In den USA – in der Tat in den meisten westlichen Ländern – hat dieser Wertewandel in Städten und auf dem Land und auch zwischen Regionen eine verschiedene Geschwindigkeit. Zudem gibt es durch die hohe Lebenserwartung und in vielen Ländern durch die bei jungen Jahrgängen ausgedünnte Alterspyramide einen großen Anteil der Bevölkerung, der den Wertewandel der letzten Jahrzehnte nur in Ansätzen nachvollzogen hat. Wahlentscheidungen werden nicht nur nach der Übereinstimmung mit dem Wertesystem einer Partei getroffen. Weil Politiker aber stärker werteorientiert handeln als die Gesamtbevölkerung, kann es so zu abrupten Umschwüngen in der Gesellschaftspolitik kommen, die viele Ressourcen verbrauchen und längerfristig die Bindung politischer Entscheidungen an jegliche Ethik schwächen.

Außenpolitik

Auch im internationalen Rahmen hat jeder Akteur gewisse ethische Vorstellungen. Weil diese aber auch kulturell und historisch bedingt sind und Staaten diverser sind als die Bevölkerung eines Nationalstaats, ist der kleinste gemeinsame ethische Nenner in der internationalen Politik oft sehr klein. Nach der Katastrophe des 2. Weltkriegs hat man versucht, ihn zu formalisieren, damals noch unter Bedingungen starker westlicher kultureller Dominanz. Das Ergebnis war die UN-Charta. An diese haben sich auch die bei ihrer Entwicklung dominierenden Akteure nicht durchgängig gehalten.

Auch eine Verrechtlichung in mehr oder minder bindenden Verträgen wurde versucht, ohne dass je alle wichtigen Akteure die Verträge unterzeichnet oder ratifiziert hätten. Selbst bei denjenigen, die es getan haben, ist die Umsetzung in nationales Recht häufig unterblieben. Wo sie stattfand, blieb sie oft selektiv und die Durchsetzung dieser nationalen Rechtsnormen ist immer selektiv. Nur in einigen Fällen, insbesondere bei geringfügigen Streitigkeiten, sind Sprüche internationaler Schiedsgerichte auch von der unterlegenen Partei akzeptiert worden.

Selbst diese Akzeptanz scheint mir in den letzten Jahren abzunehmen. Teile des internationalen Rechtssystems scheinen mir inzwischen klinisch tot zu sein. Trumps Zollpolitik etwa steht in krassem Widerspruch zu WTO-Regeln, obwohl die USA nach wie vor Mitglied der Welthandelsorganisation sind. Wie jede internationale Organisation hat die WTO keine Machtmittel zur Durchsetzung ihrer Entscheide. Seit 2019 blockieren zudem die USA systematisch die Nachbesetzung der Berufungsinstanz der WTO. Das war auch während Bidens Präsidentschaft so. Dadurch können derzeit keine Berufungsverfahren durchgeführt werden und eine unterlegene Partei muss nur in Berufung gehen, um ein gegen sie ergangenes Urteil auf unbestimmte Zeit hin wirkungslos zu machen. Ich persönlich rechne nicht damit, dass die WTO-Regeln in Zukunft noch einmal durchsetzbar werden.

Insgesamt ist die Verrechtlichung internationaler Beziehungen nie sehr weit gediehen. In der Außenpolitik bestimmt nach wie vor das Gleichgewicht zwischen Machtblöcken, wer seine Interessen wie weit durchsetzen kann.

Soft und hard power

Auf die Meinung des Papstes zu einem politischen Problem angesprochen, fragte Stalin einst ironisch zurück, wie viele Divisionen der Papst denn habe. Diese Anekdote bezeichnet das Spannungsfeld zwischen weicher und harter Macht, für welche sich die Begriffe soft power und hard power auch im Deutschen eingebürgert haben.

Selbst unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg, als diese Szene stattfand, war der Einfluss des Papstes nicht unerheblich. Wir wissen heute, dass die USA eine demokratische legitimierte Machtübernahme der italienischen Kommunisten durch Wahlen mit Gewalt verhindert hätten (Gladio-Dokumente). Sie mussten das aber nie tun, weil die kommunistische Ideologie in Italien nie eine Mehrheit für sich gewinnen konnte. Das hatte auch mit der Haltung des Papstes zu tun.

Das Verhältnis von soft und hard power ist auch ein Erklärungsansatz für den Umstand, dass international die stärkste Macht ihre Interessen nicht immer vollständig durchsetzen kann. Da keine Macht dominant genug ist, ihre Interessen mit Gewalt gegen alle anderen durchzusetzen, müssen auch die stärksten Akteure um Verbündete werben. Sie müssen den Eindruck erwecken, den Interessen ihrer Verbündeten Vorschub zu leisten, so dass das Bündnis für die Zukunft dieser Staaten günstig ist. Ein Staat, dem das gelingt, hat viel soft power, auch wenn er militärisch unterlegen ist.

Staaten, die an soft power verlieren – und dazu gehören die USA seit Jahrzehnten schon wegen ihres sinkenden Anteils an der Weltwirtschaft – werden versuchen, das durch hard power zu kompensieren, sofern sie dazu in der Lage sind. Das ist der Kern von Trumps gegenwärtiger Politik. Da auch die Technologieführerschaft der USA, gerade gegenüber China, bedroht ist und auf einigen Gebieten China bereits führend ist, sehen die USA ihre bisherige Dominanz bedroht und reagieren dementsprechend aggressiv.

Hard power bezeichnet letztlich die Fähigkeit, eigene Interessen durch Gewaltandrohung oder Gewalt durchzusetzen. Bereits die Gewaltandrohung führt zu einem Reputationsverlust und kann Verhandlungen in anderen Fragen komplizierter werden lassen. Deshalb geben Staaten der soft power den Vorzug, wenn sie ihre Interessen dadurch im gewünschten oder aus ihrer eigenen Sich wenigstens im notwendigen Maße durchsetzen können.

Ob ein Staat sich in einer bestimmten Frage mit Gewalt durchsetzen kann, ist auch für die Führung dieses Staates oft schwer vorherzusagen. Man darf davon ausgehen, dass Putin im Februar 2022 nicht beabsichtigte, vier Jahre Krieg zu führen ohne seine Forderungen danach erfüllt bekommen zu haben. Man darf wahrscheinlich auch davon ausgehen, dass Trump am 27. Februar 2026 (Tag des Angriffsbefehls) nicht erwartet hat, am 14. März ohne klare Exit-Strategie und -abzüglich seiner üblichen Übertreibungen – ohne wesentliche militärische Erfolge dazustehen.

Der Einsatz von hard power ist hochriskant. Die USA haben durch den Krieg gegen den Iran ihr eigenes Bündnissystem weiter geschwächt, mühsam gegen Russland aufgebauten Druck zur Beendigung des Ukraine-Kriegs wieder preisgeben müssen und sind innenwirtschaftlich in eine brisante Situation geraten. Zusammengenommen können diese Probleme, wenn sie anhalten und sich weiter verschärfen, durchaus dazu führen, dass Trump diesen Krieg verlorengeben muss, obwohl er das nicht öffentlich einräumen wird. Es wird sich in den USA eine Diskussion anschließen, mit welchem Mitteleinsatz was erreicht wurde und ob das überwiegend im Interesse Israels oder demjenigen der USA lag.

Ethische, rechtliche und politische Aspekte des Iran-Kriegs

Israel sieht den Angriff auf den Iran als ethisch gerechtfertigt an, weil es ein Staatsziel des Irans ist, Israel zu vernichten. Aus dem gleichen Grund sieht Israel die Tötung des Ayatollah Ali Chamenei als gerechtfertigt an, weil dieser als oberster Staatsführer dieses Ziel proklamiert hat.

Die USA schließen sich diesem Argument an und machen darüber hinaus geltend, dass die iranische Führung Ende 2025/Anfang 2026 vermutlich einige Tausend Demonstranten hat töten lassen.

Der Iran bestreitet das Existenzrecht Israels aus dem aus seiner Sicht triftigen ethischen Grund, dass dieser Staat auf palästinensischem Territorium gegründet wurde und Palästinenser diskriminiert.

Der Krieg Israels und der USA gegen den Iran bricht klar das Völkerrecht. Gerechtfertig gewesen wäre er nur bei einem unmittelbar bevorstehenden Großangriff des Irans auf eines der beiden Länder oder beide Länder und dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte.

Die Tötung von Ayatollah Ali Khamenei ist kein Kriegsverbrechen, weil dieser formell an der Spitze der iranischen militärischen Befehlskette stand und seine Tötung Einfluss auf die weitere militärische Entwicklung hätte haben können. Umgekehrt bedeutet das allerdings auch, dass der Iran kein Kriegsverbrechen begehen würde, wenn er bei entsprechender Möglichkeit Trump oder Netanyahu eliminieren würde, dass Russland kein Kriegsverbrechen beginge, wenn es Selenskiy umbrächte und die Ukraine keines, wenn sie Putin töten würde.

Was die Verhandlungen vor dem Krieg betrifft, so war Iran bereit, betreffs seines Atomprogramms zu einem Kompromiss zu kommen. Was die ballistischen Raketen betrifft, ist die Lage nicht ganz eindeutig. Die UN-Sicherheitsratsresolution 1929 von 2010 hatte dem Iran ausdrücklich „untersagt, jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen, die zur Lieferung von Kernwaffen fähig sind, zu betreiben“. Allerdings wurde diese Resolution 2015 durch die Resolution 2231 aufgehoben, mit der einige Sanktionen gegen den Iran zurückgenommen wurden und der Iran lediglich aufgerufen wurde, keine Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen zu betreiben, die für nukleare Bewaffnung ausgelegt sind. Das ist kein Verbot mehr. Der Iran verstößt mit seinen ballistischen Raketen nicht gegen einen UN-Sicherheitsratsbeschluss. Zwar gab es in Resolution 2231 einen sogenannten «Snapback»-Mechanismus, den einer der Vetragsstaaten hätte aktivieren können, um zum Verbot in Resolution 1929 zurückzukehren. Das haben die USA aber bislang nicht getan.

Das Selbstverteidigungsrecht des Iran schloss das Recht ein, US-Militärbasen in der Region auch auf dem Territorium anderer Staaten anzugreifen. Da die Golfstaaten eine mit den USA gemeinsame und von den USA koordinierte Luftverteidigung betreiben, welche auch diese Basen schützte, war diese Luftverteidigung ebenfalls ein legitimes Ziel. Illegitim waren dagegen die iranischen Angriffe direkt auf Erdgas- und Erdölproduktionsstätten. Geraten solche Anlagen allerdings durch den Abschuss von iranischen Drohnen auf dem Weg zu US-Zielen durch die Luftvertedidigung in Brand, wie heute in den vereinigten Arabischen Emiraten, ist das nicht dem Iran anzulasten.

Bei den US-Botschaften muss man von einer Grauzone reden. Sofern sich dort Radaranlagen befanden, die der Luftraumaufklärung dienten, waren das legitime militärische Ziele. Wenn der Hubschrauberlandeplatz auf der US-Botschaft in Bagdad mitunter auch militärisch genutzt wurde, war er ein legitimes Ziel. Auch die UN-Sicherheitsratsresolution 2817 vom 10. März 2026 ändert daran nichts. Art. 51 der UN-Charta regelt die Selbstverteidigung bis der UN-Sicherheitsrat «Maßnahmen ergreift», womit aber eben Maßnahmen zum Schutz des Angegriffenen gemeint sind. Das Recht des Iran zum Angriff auf US-Militärbasen und deren Luftverteidigung bleibt intakt.

Die USA haben in der vergangenen Nacht militärische Einrichtungen auf der Insel Kharg angegriffen, die der Hauptumschlagplatz für iranisches Erdöl ist. Das ist kriegsrechtlich legitim. Sobald die USA dort allerdings Infrastruktur zerstören, die ganz klar nicht militärischen Zwecken dient, verstoßen sie gegen Kriegsrecht.

Am Ende sind diese völker- und kriegsrechtlichen Erwägungen reine akademische Übungen ohne Wert, wie auch die UN-Sicherheitratsresolution 2817 zeigt, die den Angegriffenen statt die Angreifer verurteilt. Wie schon oben bemerkt, ist internationales Recht nur im Rahmen von Siegerjustiz durchsetztbar und einen Sieg in diesem Sinne wird der Iran ganz sicher nicht erringen.

Politisch gesehen ist der Iran-Krieg ein Erfolg für Israel, weil die Angriffskapazitäten des Iran mit ballistischen Raketen stark verringert werden, zu einem erhebliche Teil nicht auf Kosten der israelischen Luftevrteidigung sondern derjenigen der USA und der Golfstaaten. Zudem verliert der Iran regional weiter an Einfluss.

Was die USA angeht, so ist die politische Lage nicht so eindeutig. Die USA haben sehr große Mengen an Munition verschossen und mehrere sehr teure Hochleistungsradarstationen verloren, ohne dass sie die Stabilität des iranischen Regimes entscheidend schwächen konnten. Behauptungen über eine Zerstörung der iranischen Raketen- und Drohnenproduktion sollte man bis zum Vorliegen echter Beweise so einschätzen wie andere Äußerungen der Trump-Administration auch. Insbesondere hat die durch den Krieg ausgelöste Erdölkrise und die Gefahr einer Finanz- und Wirtschaftskrise die USA viel politisches Kapital gekostet. Dem steht bisher kein entsprechend hoher Gewinn gegenüber.

Soll sich der Angegriffene verteidigen?

Bei einem sehr ungleichen Kräfteverhältnis stellt sich schon im Vorfeld eines Kriegs (Ultimatum oder Verhandlungen bei stehender Drohkulisse) die Frage, ob der Erpresste nicht besser nachgibt. Nachdem die USA im Zusammenhang mit den niedergeschlagenen Demonstrationen bereits über einen Angriffskrieg sinniert hatten, wäre der Verzicht auf die ballistischen Raketen durch den Iran vermutlich der Akzeptanz eines Regimewechsels gleichgekommen. Angesichts der Vorgeschichte hätten Exponenten des bisherigen Regimes ins Exil gehen oder mit ihrer Verurteilung oder gar Ermordung rechnen müssen. Machiavellistisch gesehen hätte das nur einen Sinn ergeben, wenn eine vollständige Niederlage im Krieg im Sinne eines Regimewechsels zu Kriegsende nahezu sicher gewesen wäre. Machtpolitisch war die Entscheidung der iranischen Führung, in dieser Frage nicht nachzugeben, also richtig. Für die iranische Bevölkerung freilich war sie fatal.

Nach dem Angriff und dem erfolreichen Enthauptungsschlag hat sich der Iran über alle Erwartungen hinaus erfolgreich gegen die Übermacht verteidigt. Dabei hat das iranische Militär nicht einmal komplett rational gehandelt. Militärisch gesehen sind die auf Israel abgefeuerten ballistischen Raketen verschwendet gewesen. Alle verfügbaren ballistischen Raketen hätten aus taktischer Sicht gegen nähergelegene US-Ziele eingesetzt werden müssen. Die iranische Führung hat nach wie vor eine gewisse Aussicht, an der Macht zu bleiben und nicht einmal auf die vor dem Krieg von den USA gestellten Forderungen eingehen zu müssen. Insofern ist auch die Entscheidung, nach dem Angriff zu kämpfen, aus machiavellistischer Sicht heraus richtig gewesen.

Bisher liegt kein klares Angebot der USA für einen Waffenstillstand oder ein Kriegsende vor. Dass der Iran unter diesen Bedingungen weiter einen Verteidigungskrieg führt, solange er dazu die Mittel hat, ist nachvollziehbar.

Das ist nicht immer so. Ab dem 11. September 1939 verhandelte die Sowjetunion mit Finnland über einen für Finnland unvorteilhaften Gebietstausch. Obwohl eigentlich klar war, dass die Sowjetarmee der finnischen Armee drückend überlegen war und der Gebietsverlust weder strategisch problematisch noch anderweitig untragbar gewesen wäre, blieb die finnische Regierung hart. Dazu trug die Fehleinschätzung des finnischen Geheimdienstes bei, die bereits mobilisierte Sowjetarmee sei nicht einsatzfähig.

Am 30. November griff die Sowjetunion an. Zwar war die Sowjetarmee tatsächlich organisatorisch schwach und Finnland erzielte anfänglich defensive Erfolge. Die Sowjetarmee war jedoch nach einer Reorganisation in der zweiten Dezemberhälfte überlegen, als sie Anfang 1940 erneut zum Angriff antrat. Am 13. März 1940 musste Finnland zu Bedingungen Frieden schließen, die deutlich schlechter waren als die ursprünglichen sowjetischen Forderungen. Dazu kamen hohe personelle und wirtschaftliche Verluste. Dieser Verteidigungskrieg war eine Fehlentscheidung.

Zuvor hatte sich die Tschechische Republik gegen den Einmarsch der deutschen Wehrmacht im März 1938 nicht verteidigt. Die tschechische Armee hatte sich kampflos entwaffnen lassen. Es ist schwer einzuschätzen, wie die Geschichte weiter verlaufen wäre, wenn Nazideutschland den 2. Weltkrieg nicht verloren hätte. So, wie die Geschichte allerdings verlief, waren die tschechischesn Verluste im 2. Weltkrieg sehr viel geringer als diejenigen von Staaten, die sich zu verteidigen versuchten. Sicher richtig war die erneute tschechische Entscheidung im August 1968, sich nicht gegen den Einmarsch von Armeen anderer Staaten des Warschauer Vertrags zu wehren.

Insgesamt gibt es keine allgemeine Antwort auf die Frage, ob ein deutlich unterlegener angegriffener Staat sich verteidigen soll. Das hängt von den Konsequenzen einer Kapitulation, den Möglichkeiten einer asymmetrischen Kriegsführung und den zu erwartenden Verlusten ab.

Im Fall des Kriegs Israels und der USA fehlte der Drohkulisse eine hinreichend starke Komponente von Bodentruppen. Dadurch sind die Möglichkeiten einer asymmetrischen Kriegsführung durch den Iran immens. Wegen der Größe des Landes und der personellen Stärke der Truppen sind die Verluste aus militärischer Sicht vermutlich tragbar. Sehr wahrscheinlich war Trumps Entscheidung zum Angriff auch aus machiavellistischer Sicht falsch und diejenige der iranischen Führung zur Verteidigung aus dieser Sicht richtig. Die Leidtragenden finden sich wie immer unter dem einfachen Volk des angegriffenen Staates.


53 Antworten zu “Ethik, Recht und Politik”

  1. Danke für den interessanten Text.

    Vorläufig soviel (morgen ggf. mehr), da hier das Schlagwort gegeben wurde:

    Bart de Wever verlässt die Gesinnungsethik:

    | Belgiens Regierungschef Bart De Wever hat Verhandlungen der Europäischen Union (EU) mit Russland über ein Ende des Ukraine-Kriegs gefordert.

    „Da wir nicht in der Lage sind, (den russischen Präsidenten Wladimir) Putin durch Waffenlieferungen an die Ukraine einzuschüchtern und wir ihn ohne die Unterstützung der Vereinigten Staaten wirtschaftlich nicht in die Knie zwingen können, bleibt nur noch eine Methode: einen Deal zu erzielen“, sagte er heute der belgischen Zeitung „L’Echo“.|

    https://orf.at/stories/3423834/

    • Ja, das ist vernünftig. Ich verstehe nur nicht, warum diese Leute vier Jahre lang dachten, sie könnten Putin militärisch einschüchtern oder wirtschaftlich in die Knie zwingen.

      Allenfalls könnte ich noch halbwegs verstehen, dass sie bis Ende September 2023 darauf gehofft haben. Aber nachdem es selbst der ukrainische militärische Oberbefehlshaber begriffen hatte, ist mir unklar, worauf die westliche Politik in dieser Frage beruhte.

      Der Iran-Krieg hat gerade die Verhandlungsposition der Ukraine noch einmal dramatisch verschlechtert, weil er die russischen Kassen füllt und eine entscheidende Verbesserung der ukrainischen Luftverteidigung auf absehbare Zeit unwahrscheinlich macht.

      • «Ich verstehe nur nicht, warum diese Leute vier Jahre lang dachten, sie könnten Putin militärisch einschüchtern oder wirtschaftlich in die Knie zwingen.»

        Kennen Sie den?

        «Gibst du ihm den kleinen Finger, nimmt er die ganze Hand.»

        Und der kleine Finger war die Krim.

        Na ja, nun wird wohl Unrecht zu Recht (des Staerkeren). Aus Verantwortung halt.

        Uebrigens kan man sich mit dieser Form der Ethik auch Massaker schoenreden 😉

      • «Ja, das ist vernünftig.»
        Das sehe ich schon auch so. Allerdings habe ich weder Rüstungsaktien noch irgendwelche Kontakte zur Kriegsrüstungslobby. Hätte ich eines davon oder Beide, dann fiele mir sehr viel schwerer…

  2. @izi
    Danke für den Beitrag.
    Eigentlich nur Zustimmung zu Ihren Einschätzungen.
    Mich würde allerdings wirklich brennend interessieren, wie es überhaupt möglich wurde, dass, was ACAB öffentlich sagte, als REALISTISCHE Form einer Aussenpolitik durchzusetzen.
    Und das ganze auch noch mit dem Zusatz «feministisch» versehen.

  3. Lesenswerter Beitrag.

    Nach der Anwendung der ‚Vertrauensethik‘ rechtfertigt sich ein Angriffskrieg allein schon nach behaupteten positiven Folgen, wie es sich vor allem bei US-Kriegen der Vergangenheit zeigt, die in aller Regel destabilisierte Staaten und Flüchtlingsströme nach sich gezogen haben.

    Nicht die Verkomplizierung der Welt im Allgemeinen lässt das Völkerrecht mehr und mehr scheitern, sondern die zugrundeliegende Struktur der von den Siegermächten des II. Weltkrieges gegründeten Institutionen. Das wurde bis heute nicht angepasst, weil sich diese Staaten die damit verbundenen Vorteile nicht nehmen lassen wollen.

    So können gewisse Staaten ungehindert/ungestraft ihre illegale Politik betreiben, denn es gibt kein Korrektur, das zu beenden.

    Sicher, vieles (vor allem innerstaatlich) ist ‚überverrechtlicht‘ worden, aber das ist nicht das Dilemma des Völkerrechts!

    Hier wird es nur zu Verbesserungen kommen, wenn die Staaten aus Einsicht ihre militärischen Potentiale reduzieren derart, dass Angriffskriege nicht mehr geführt werden können.

    Dieses Ziel, diese Vision ist aber nicht deshalb zu begraben, weil sie zurzeit sehr unrealistisch erscheint. Denn nur die instrumentelle Unvernunft der Machtausübung mittels Gewalt über andere ist das Hindernis auf dem Weg dahin.

    Es gilt also naheliegend weltweit eine Haltung zu entwickeln, die befohlener Gewaltausübung gegenüber anderen den Gehorsam verweigert, solange es nicht dem unmittelbaren Schutz von Menschen dient.

    Und letzteres darf nur einer Institution vorbehalten bleiben zu entscheiden, wie Kant es beschrieben hat. Diesen Optimismus sollten wir uns noch irgendwie erhalten.

    • «Dieses Ziel, diese Vision ist aber nicht deshalb zu begraben, weil sie zurzeit sehr unrealistisch erscheint.»

      Diese Vision erscheint nicht zurzeit unrealistisch, sie ist prinzipiell unrealistisch.

      Wer soll denn damit anfangen und was würde demjenigen dann wohl passieren?

      • «Wer soll denn damit anfangen und was würde demjenigen dann wohl passieren?»

        Mein Eindruck ist, dass die Schweiz da als Vorbild genommen werden kann und bisher sehr gut damit ‚gefahren‘ ist.

        Die grundlegende Definition steht ja auch in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, insbesondere Artikel 58, dort heißt es sinngemäß:

        𝗗𝗶𝗲 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇𝗲𝗿 𝗔𝗿𝗺𝗲𝗲 𝗶𝘀𝘁 𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱𝘀𝗮̈𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗹𝘀 𝗠𝗶𝗹𝗶𝘇𝗮𝗿𝗺𝗲𝗲 𝗼𝗿𝗴𝗮𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲𝗻𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗿𝗶𝗲𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗵𝘂̈𝘁𝘂𝗻𝗴, 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗿𝗶𝗲𝗱𝗲𝗻𝘀𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗩𝗲𝗿𝘁𝗲𝗶𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀 𝘂𝗻𝗱 𝘀𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗲𝘃𝗼̈𝗹𝗸𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴.

        Desweiteren beteiligt sich die Schweiz nicht an militärischen Bündnissen oder Angriffskriegen; das Militär dient primär dazu, Neutralität glaubwürdig zu schützen und
        internationale Einsätze nur, wenn sie nicht kriegsführend sind.

        Ob das immer so eingehalten wurde, können mit der Sache vertraute sicher besser beurteilen.

        ~~~~~~~~~~

        Ich würde zur Erweiterung und Unterstützung des Pazifismus und dem für mich dabei naheliegenden Aspekt von Notwehr bei letzterem noch eine Erweiterung einführen, die mir das Recht gibt, ggf. auch mit Gewalt Widerstand zu leisten, Anweisungen und Befehlen nicht nachzukommen zu müssen, die mich dazu zwingen würden, andere zu töten!

        Im Beispiel der Schweiz würde ich meine ‚Grenze‘ nun dort ziehen, wenn die Schweiz von einem anderen Staat angegriffen wird und ich dann zumindest meiner Verantwortung als Staatsbürger im Sinne von zivilen Einsatz nachkommen würde (was sowohl der Gesinnungs- wie auch Verantwortungsethik entsprechen dürfte).

  4. «Lobbyarbeit».

    Hat doch gefrustet und da man damit noch Arbeitsplatzverluste aus selbstverschuldeter Ideologie kompensieren will, hat man sogar Teile der Gewerkschaft mit an Bord.

    Mit Russland lässt sich nun (fast) alles begründen, auch wenn die Ukraine noch vor einigen Jahren kaum jemand zu ‚Abenteuern‘ veranlasst hätte.

    Eines noch, Völkerrecht wird mehr oder weniger von allen Seiten instrumentalisiert. Und in D. heißt das dann ggf., also wenn es Verbündeten betrifft: ‚wir müssen das ernsthaft prüfen‘, um halt zu vermeiden, Klartext zu reden.

    Die ‚klare Kante‘ wiederum in der Ukraine sollte nun nicht realpolitisch ausblenden, dass die Spekulation über russische Fähigkeiten falsch gelegen hat (auch wenn Russland wohl selbst von einem schnelleren Ende ausgegangen ist) und man davon ausgehen muss, dass längere Kriegszeiten schlechtere Ergebnisse für die Ukraine bringt.

    Das wurde und wird ausgiebig diskutiert und zeigt eindeutige/plausible Ergebnisse auf. Ganz abgesehen davon, dass noch jeder nicht getötete Mensch auf beiden Seiten dringend nach Kompromissen ruft.

    Dann liest man natürlich wieder: aber Putin lässt nicht mit sich Reden. Und so lässt sich auch wieder die Aufrüstung begründen. Nur, wenn das nicht beendet und umgekehrt wird, dürfte das ein schlechtes Ende nehmen.

    Und danach gibt es vielleicht keine nennenswerte industrielle Gesellschaft mehr, auch kein Potential mehr dazu. Aber alles keine hinreichenden Überlegungen, die zu Kompromissen drängen.

    Vielleicht korrigiert sich die Natur damit aber selbst: der Mensch, als Irrläufer der Evolution!

  5. Mit was für einem ‚Führungspersonal‘ die USA sich ausgestattet hat, lässt sich schlaglichtartig aus folgendem Beitrag entnehmen:

    https://www.jungewelt.de/artikel/519223.iran-krieg-bombardieren-aus-spa%C3%9F.html

    Daraus und völlig gegen vorherige Aussagen stehend:

    «Der US-Präsident forderte die Verbündeten dringend auf, Kriegsschiffe zur Sicherung der Straße von Hormus zu entsenden. Er hoffe, dass China, Frankreich, Japan, Südkorea, Großbritannien und andere Staaten Schiffe in die Region schicken würden.»

    Und dann ‚entblödet‘ sich ein:

    «US-Verteidigungsminister Pete Hegseth erklärte einer staunenden Weltöffentlichkeit das Grundproblem: »Das einzige, was derzeit die Durchfahrt durch die Meerenge verhindert, ist, dass der Iran auf Schiffe schießt. Solange der Iran dies nicht tut, ist die Meerenge für den Schiffsverkehr offen.«

    Und der Gipfel natürlich wieder T. mit:
    «Trump drohte mit weiteren Angriffen auf Kharg: »Wir werden sie vielleicht noch ein paarmal treffen, einfach zum Spaß.«

    ~~~~~~~~~~

    Nun, was jetzt auf der Hand liegt für den Iran wäre doch folgendes, sich u.a. mit Indien und China so abzustimmen, das deren Schiffe ungefährdet die Straße passieren können. Und T. /sowie den Westen weiter voll auflaufen zu lassen.

    Mal sehen, ob es so oder ähnlich kommt.

    • ++Er hoffe, dass China, Frankreich, Japan, Südkorea, Großbritannien und andere Staaten Schiffe in die Region schicken würden.»++

      Nach meinem Informationsstand haben fast alle o.g. Staaten abgewunken, Südkorea überlegt noch.

      ++Nun, was jetzt auf der Hand liegt für den Iran wäre doch folgendes, sich u.a. mit Indien und China so abzustimmen, das deren Schiffe ungefährdet die Straße passieren können. Und T. /sowie den Westen weiter voll auflaufen zu lassen.++

      Iran hat die Durchfahrt für unter chinesische Flagge fahrende Frachter erlaubt. Inzwischen auch für indische Frachter.

    • «Trump drohte mit weiteren Angriffen auf Kharg: »Wir werden sie vielleicht noch ein paarmal treffen, einfach zum Spaß.«

      Passt gut zu diesem infantilen Deppen.
      Höflich kann man das nicht mehr umschreiben.
      Leider ein gefährlicher Depp.

      Wie war das?
      Harris oder Clinton würden evtl Kriege führen usw. Keine der beiden hätte wohl mit Trump gleichgezogen. Dieser Flurschaden ist einmalig.
      Er kann eigentlich nur bomben, bomben um die nächste Wahl zu überstehen.
      Da sieht es eher schlecht aus.

        • Vielleicht sucht er nun einen leichteren Gegner.
          Kuba?
          Kuba ist ja schon fast sturmreif sanktioniert.
          So lange überhaupt durchzuhalten ist eine Kunst.
          Wäre dann wegen der inneren Sicherheit der USA.

          Kaum zu glauben, wie bedroht die stärkste Weltmacht immer ist. Egal wo und wann.

          Einer so schwachen Nation sollte man nicht folgen.

          • «Kuba sturmreif»

            Ja, das liegt auf der Hand. Hat zwar mit der ‚inneren Sicherheit‘ der USA überhaupt nichts zu tun. Aber das spielt auch keine Rolle, wenn T. ’spielen‘ will.

            Und was ihm demnächst noch so mit der NATO einfallen wird, ergibt sich andeutungsweise aus dem Beitrag von ntv:

            https://www.n-tv.de/politik/Trump-geht-Nato-Partner-scharf-an-Verhalten-ist-schockierend-id30481470.html

            ~~~~~~~

            Wer weiter denkt, sollte seine Drähte zu P. schleunigst wieder reaktivieren, denn die US-Stützpunkte in D. müssen aufgelöst werden, denn sie sind sowohl eine Belastung wie auch zukünftige Bedrohung.

            ‚Wir‘ sollten uns nämlich nicht der Illusion hingeben, dass sich nach T. alles wieder in gewohnte Verhältnisse einpendeln wird.

            Mal sehen, ob deutsche Politik fähig ist, mit der neuen Entwicklung Schritt zu halten, bzw. vorauszudenken, um sich mehr Unabhängigkeit zu verschaffen.

            Allerdings müssten dann zumindest die Kernstaaten der EU (am Besten auch mit GB), zu einer gemeinsamen Linie/Strategie finden und ihre speziellen nationalen Interessen (präziser Egoismen) überwinden.

            Viel Zeit sollten sich die Herrschaften damit allerdings nicht (mehr) lassen. Denn ansonsten hat ihre Stimmme kaum (noch) ein Gewicht in der Welt.

            • «‚Wir‘ sollten uns nämlich nicht der Illusion hingeben, dass sich nach T. alles wieder in gewohnte Verhältnisse einpendeln wird.»

              Sehe ich auch so. Selbst wenn der nächste Präsident eine Demokratin ist.

              «Allerdings müssten dann zumindest die Kernstaaten der EU (am Besten auch mit GB), zu einer gemeinsamen Linie/Strategie finden und ihre speziellen nationalen Interessen (präziser Egoismen) überwinden.»

              Kennen Sie den? Donald Trump, Xi Jinping und Ursula von der Leyen kommen zu Gott. Fragt Trump: Wann werden die USA innenpolitisch zur Ruhe kommen? Antwortet Gott: In 20 Jahren. Sagt Trump: Ach, dann lebe ich nicht mehr.

              Fragt Xi: Wann wird China die USA als führende Weltmacht abgelöst haben? Antwortet Gott: In 30 Jahren. Sagt Xi: Ach, dann lebe ich nicht mehr.

              Fragt von der Leyen: Wann werden die Kernstaaten der EU zu einer gemeinsamen Linie/Strategie finden und ihre speziellen nationalen Interessen (präziser Egoismen) überwinden? Antwortet Gott: Ach, dann lebe ich nicht mehr.

      • «Harris oder Clinton würden evtl Kriege führen usw. Keine der beiden hätte wohl mit Trump gleichgezogen.»

        Das trifft zu, aber es war ausweislich der Politik Trumps in seiner ersten Amtsperiode und ausweislich der Politik der Demokraten vor der Wahl 2024 so nicht zu erwarten.

  6. Wie ich vorhin las, haben heute 2 Wackelpudding-Frachter die Straße von Hormuz passiert, mit iranischer Erlaubnis. Davor soll es Irritationen gegeben haben, nachdem der iranische Präsident die Durchfahrt für indische Schiffe zusicherte aber die Revolutionsgarden diese ablehnten.

    Nun dürfen angeblich alle Frachte durch Hormuz, die keine Unterstützung für den Angriffskrieg leisten. Kein doofer Schachzug.

  7. Ich bin zuweilen überrascht, zu welchen Einschätzungen hiesige sog. etablierte Politologen doch fähig sind, wenn diese nicht konträr zur deutschen Regierungslinie verlaufen. In den vergangenen Jahren sah es ganz anders aus. Nun, Trump steckt in der Neocon-Sackgasse, aus welchen freiwilligen oder unfreiwilligen Gründen auch immer er sich dieser Clique am Ende anschloss. Will man den Rest der Welt nicht in ein Desaster stürzen, wird man Trump eine gesichtswahrende Exit-Strategie zugestehen. Er hat ja schon mal Sündenböcke vorgelegt mit der Nennung von Steve, Jared, Pete & Marco. Brisant ist, dass die ersten 2 auch Vermittler in den Gesprächen zwischen USA & RF zur Beilegung des Krieges in der Ukraine sind, nebenbei der eine ein enger Freund & der andere ein Schwiegersohn. Ohlala…was momentan im WH abgeht, würde ich zu gern wissen.

  8. | Der Leiter des US-Zentrums für Terrorismusbekämpfung, Joe Kent, ist aus Protest gegen den Krieg der Regierung von Präsident Donald Trump gegen den Iran zurückgetreten. Er sagt, der Iran-Krieg sei unter Druck aus Israel begonnen worden. Trump sei getäuscht worden. „Ich kann den andauernden Krieg nicht guten Gewissens unterstützen“, schrieb Kent in einem auf der Plattform X veröffentlichten Brief an Trump. Zugleich stellte er die Begründung für den Militäreinsatz grundsätzlich infrage: „Der Iran stellte keine unmittelbare Bedrohung für unser Land dar.“ | Quelle:

    https://www.berliner-zeitung.de/news/donald-trumps-terrorabwehrchef-joe-kent-tritt-aus-protest-gegen-iran-krieg-zurueck-li.10025178

  9. Auf dem US-Flugzeugträger «Gerald R. Ford», der sich im Iran-Einsatz befand, hat es gebrannt. Die USA geben an, es sei ein Feuer in der Wäscherei des Flugzeugträgers ausgebrochen.

    Die Löscharbeiten dauerten 30 Stunden. 200 Marines wurden wegen Rauchvergiftungen behandelt. 600 Seeleute sollen ihre Betten verloren haben. Der Flugzeugträger muss einen Hafen anlaufen.

    Wenn wir glauben, dass in den USA zwar jedes Hotelzimmer einen Brandmelder hat, die Wäscherei eines Flugzeugträgers jedoch nicht, dürfen wir auch diese Geschichte glauben.

    • Die *Gerald R.Ford* soll sich wohl vor Kreta befinden, Reparaturen. Kann dauern.

      Man munkelt, eine Drohne hat eine Tankanlage auf dem Flugzeugträger erwischt.

      Die *USS Abraham Lincoln* soll aktuell im Arabischen Meer schippern. Ziemlich groß und weit, die See.

      Paddelt noch irgendwo in der Nähe des Iran so ne Basis rum?

      Nur gut, das Merz nicht so ein Spielzeug hat.

  10. Auf einer alten ‚Baustelle‘ ist wieder Bewegung zu verzeichnen und das dürfte auch mit dem von Israel maßgeblich verursachten neuen Krieg in Nahost zusammenhängen und den im ‚Rückraum‘ beschleunigten Vertreibungen, wie auch Tötungen der Palästinenser. Ganz abgesehen davon, was noch im Libanon abläuft.

    Risse im Westen – Matthias Rude – Island und Niederlande schalten sich ins IGH-Genozidverfahren gegen Israel ein

    https://www.jungewelt.de/artikel/519517.genozidklage-gegen-israel-risse-im-westen.html?sstr=Risse%7Cim%7CWesten

    Ja, hier ist er wieder, der tabuisierte Begriff ‚Genozid‘, im Zusammenhang mit «Genozidklage».

    Und Teile der Linkspartei, offensichtlich auch deren Führung, haben immer noch nicht kapiert, Zitat:

    «Von der Wucht der Kampagne überrascht zeigte sich der Landesvorstand der niedersächsischen Linken. Sie hätten »nicht damit gerechnet, dass der eigentlich differenzierte Beschluss derart stark missverstanden wird«, erklärten die Vorsitzenden Thorben Peters und Hilke Hochheiden gegenüber dpa.»

    dass es sich never ever um ‚Missverständnisse‘ handelt, sondern der instrumentellen, bewussten Falschauslegung derer Beschlüsse. Das zieht sich wie ein roter Faden durch, führt aber offensichtlich immer wieder zu Spannungen bei den Linken, anstatt klare, gemeinsame Kante zu fahren.

    Das dürfte wohl weniger an fehlender Intelligenz liegen, wohl aber an mangelnden Rückgrat, wenn es um politische Karrieren geht. So jedenfalls werden Linke nicht glaubwürdiger!

  11. Nachdem Israel die Todesstrafe, speziell nur für Palästinenser bzw Terroristen, eingeführt hat, steht der Westen auf wackeligem Boden.

    Laut Formulierung auch möglich bei Gleichgültigkeit, wenn ein Israeli zu Schaden kommt.
    Ein Mord von Siedlern wird damit nicht belegt.
    Wenige EU Staaten haben Besorgnis bekundet.

    ARD, ZDF und viele Zeitungen berichten. Damit scheint der Fall erledigt.
    Der Nahe Osten hat sich zu einem größeren Problem entwickelt als die Ukraine.
    Gaza ist vergessen, Ukraine ein Klotz am Bein.

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